Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.08.2009 - 2 B 2136/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28776
VGH Hessen, 19.08.2009 - 2 B 2136/09 (https://dejure.org/2009,28776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.08.2009 - 2 B 2136/09 (https://dejure.org/2009,28776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. August 2009 - 2 B 2136/09 (https://dejure.org/2009,28776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter Geltendmachung der negativen Auswirkung eines Entzugs der Fahrerlaubnis auf die Arbeitssuche i.R.e. Anordungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter Geltendmachung der negativen Auswirkung eines Entzugs der Fahrerlaubnis auf die Arbeitssuche i.R.e. Anordungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.2009 - 2 B 2136/09
    Er verkennt, dass sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (- 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 ), auf das er sich zur Begründung der Rechtswidrigkeit der Anordnung bezieht, für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV ist für die Frage, wie lange ein der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegender Umstand, der die Fahreignung entfallen ließ, zur Begründung der Anordnung eines medizinisch-psycho- logischen Gutachtens herangezogen werden kann, allein darauf abzustellen, ob ein Verwertungsverbot nach § 29 StVG eingreift (BVerwG, U. v. 9.6. 2005 - 3 C 25.04 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 = NJW 2005, 3440 ).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.2009 - 2 B 2136/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV ist für die Frage, wie lange ein der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegender Umstand, der die Fahreignung entfallen ließ, zur Begründung der Anordnung eines medizinisch-psycho- logischen Gutachtens herangezogen werden kann, allein darauf abzustellen, ob ein Verwertungsverbot nach § 29 StVG eingreift (BVerwG, U. v. 9.6. 2005 - 3 C 25.04 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 = NJW 2005, 3440 ).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    Mit anderen Worten können die der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegenden Tatsachen dem Kläger solange vorgehalten werden, wie die Entziehungsentscheidung selbst noch keinem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. dazu auch NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 10; im Ergebnis ebenso HessVGH, B.v. 19.8.2009 - 2 B 2136/09 - NZV 2010, 375 = juris Rn. 5 f.; Koehl, a.a.O. § 14 FeV Rn. 20 sowie § 13 Rn. 22 zu der parallel gelagerten Norm des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Dabei können die der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegenden Tatsachen dem Betroffenen solange vorgehalten werden, als die Entziehungsentscheidung noch nicht dem Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG unterliegt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.8.2009 - 2 B 2136/09 -, NZV 2010, 375 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 5 und 6).
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Aus dieser Entscheidung kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde ausnahmslos und losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls auf die im Verkehrszentralregister noch nicht getilgten Alkohol- oder Drogendelikte zurückgreifen dürfte (a. A. für die dortigen Fallkonstellationen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 06. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 35 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 ME 142/07 - juris 8 - maßgebend sind allein die Tilgungsbestimmungen; so jedoch auch Bayerischer VGH, Beschl. vom 10. August 2011 - 11 CS 11.1271 - juris Rn. 7; VG Ansbach, Beschl. v. 27. Februar 2012 - AN 10 S 12.00140 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19. August 2009 - 2 B 2136/09 - juris Rn. 5 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 16. Juni 2003 - 15 VG 1340/2003 - juris Rn. 8): In der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde lag, war die Fahrerlaubnisinhaberin im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen aufgefallen und hatte die Fahrerlaubnis, die ihr durch strafgerichtliche Entscheidung entzogen worden war, nach sieben Jahren erneut beantragt; in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag hatte sie die Fahrerlaubnisbehörde zu einer Begutachtung aufgefordert.
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 11 CS 11.1271

    Begründung des Sofortvollzugs

    Vielmehr hat der Gesetzgeber, der seinerseits unmittelbar an den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden ist, mit der Festsetzung von Tilgungs- und (davon zum Teil abweichenden) Verwertungsfristen selbst die Verantwortung dafür übernommen, dass diese Fristen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. grundlegend BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551, vgl. auch HessVGH vom 19.8.2009 NZV 2010, 375).
  • VGH Hessen, 27.02.2023 - 2 B 2156/22

    Anfechtung einer Gutachtenanordnung zur Klärung von Fahreignungszweifeln

    Nach bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Instanzgerichte ist die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung (§ 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG -) nicht selbstständig gerichtlich anfechtbar; sie ist kein Verwaltungsakt, sondern nur eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, BVerwGE 156, 293, juris Rn. 17, m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 2136/09 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 3 B 203/19 -, juris Rn. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 11 CS 17.1821 -, juris Rn. 9 ff., m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 16 B 1402/17 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. April 2014 - 2 MB 11/14 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, juris Rn. 8; a.A. Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 44a Rn. 13; vgl. auch Dauer in: Hentschel/ König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 11 FeV Rn. 25, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht